Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Faber Bus & Mietwagen GmbH & Co. KG

Sehr geehrte Kund*innen,
die nachfolgenden Bestimmungen werden zwischen der Kundschaft und der Faber Bus & Mietwagen GmbH & Co. KG wirksam vereinbart.
Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

  1. Angebot / Vertragsabschluss
    1.1 Angebote von Faber Bus & Mietwagen GmbH & Co. KG sind 14 Tage verbindlich, sofern keine kürzere
    Options-/Angebotsfrist festgehalten wurde.

    1.2 Der Auftrag kann nur schriftlich oder in elektronischer Form erteilt werden.

    1.3 Der Vertrag kommt auf Grundlage einer schriftlichen Bestätigung binnen der angegebenen Angebotsfrist zustande.

    1.4 Jede Änderung muss schriftlich erfolgen und bestätigt werden.

  2. Leistungsinhalt

    2.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der Bestätigung des Auftrages maßgebend. Diese umfasst die Bereitstellung des Fahrzeuges sowie die Anzahl der Fahrer*innen, Anzahl der zu befördernden Personen, Größe des Busses, Abfahrts- und Zielort sowie Abfahrts- und Ankunftszeit.

    Bei der Auftragsbestätigung obliegt die Prüfpflicht bei dem Besteller. Sollte eine Fehlplanung aufgrund von falschen Angaben (Datum, Uhrzeit oder Fahrstrecke) aus dem Auftrag hervorgehen, übernimmt der Besteller allein die entstehenden Kosten.
    Weitere vereinbarte Leistungen sind schriftlich festzuhalten.

    2.2 Nicht enthalten sind Bewirtung, Beaufsichtigung von Personen insbesondere Kinder, Jugendliche und hilfsbedürftigen Personen, Beaufsichtigung des Gepäcks, Planungen oder touristische Aktivitäten sowie zusätzliche Zielorte.

    Informationen über Zoll- oder Gesundheitliche Vorschriften des Ziellandes, anfallende Hotelkosten sowie deren Regelungen sind ebenso wenig im Angebotspreis enthalten. Ausstattungswünsche wie beispielsweise Toilette, Kühlschrank, Klimaanlage etc. müssen vorher erfragt und bestätigt werden.

  3. Leistungsänderungen

    3.1 Änderungen welche durch uns, die Faber Bus & Mietwagen GmbH & Co. KG, nach der Auftragsbestätigung notwendig sind, sind zulässig, sofern diese nicht mutwillig herbeigeführt werden. Das Unternehmen muss die Kundschaft schnellstmöglich über diese Änderungen schriftlich oder elektronisch informieren.

  4. Preise

    4.1 Es gilt bei Vertragsabschluss der vereinbarte und in der Auftragsbestätigung mitgeteilte Mietpreis.

    4.2 Alle üblicherweise anfallenden Nebenkosten wie z.B. für Parken, Maut, eventuell anfallende Hotelkosten für das Fahrpersonal, sind nicht im Preis enthalten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

    4.3 Die zusätzlich gewünschten Leistungen des Kunden werden mit einem zusätzlichen Entgelt berechnet.

    4.4 Wir behalten uns vor, bei durch die Kundschaft verschuldeten, nicht termingerechten Rückfahrten (verspätete Abfahrtzeit), pro 20 Minuten Wartezeit 25,00 € inkl. 19 % Mehrwertsteuer zu berechnen.

    4.5 Weitere Zu- und Ausstiegsstellen sind nicht im Preis enthalten, sofern nicht vorab vereinbart, und werden nach Aufwand – mindestens jedoch mit 3,00 € pro Kilometer plus Mehrwertsteuer abgerechnet.

    4.6 Bei Verunreinigungen des Busses z.B. durch Erbrechen, Verschmutzungen durch Lebensmittel oder Unrat, stellen wir Ihnen zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von 250,00 € inkl. Mehrwertsteuer in Rechnung.

  5. Zahlungen

    5.1 Der vereinbarte Preis muss vor Antritt der Fahrt zu 50% bezahlt sein, sofern es zum ersten Vertragsabschluss kommt. Der Restbetrag ist spätestens am Tag des Auftrages zu begleichen. Sollte es sich um einen Folgeauftrag handeln, so ist nach Zustimmung von Faber Bus & Mietwagen GmbH & Co. KG die Zahlung sofort ohne Abzug zu tätigen. Bitte IMMER Auftrags- oder Rechnungsnummer angeben!
    5.2 Wir, Faber Bus und Mietwagen GmbH & Co. KG, behalten uns unter besonderen Voraussetzungen vor, eine Preiserhöhung bis zu 10% zu verlangen.

    Diese besonderen Voraussetzungen könnten z.B. Erhöhung der Kraftstoffpreise, Steuern oder sonstige Abgaben sein. Das Unternehmen hat den Kunden nach Bekanntwerden zu unterrichten und die Erhöhung geltend zu machen und nachzuweisen.

    5.3 Akzeptierte Zahlungsmethoden: Barzahlung, Überweisung, Kreditkarte (nur im Büro).

    5.4 Für Zahlungen mit Kreditkarten erheben wir eine Gebühr von 5,2% des Rechnungsbetrages.

    5.5. Für Zahlungen/Abbuchungen mit dem Kreditkarten E-Commerce-Verfahren erheben wir eine Gebühr von 10,2 % des Rechnungsbetrages (Zahlungen, die nicht am Kreditkartenterminal erfolgen, sondern elektronisch abgewickelt werden. Abbuchung ohne Kreditkarte mit entsprechender Nummer)

  6. Kündigung oder Rücktritt des Kunden

    6.1 Der Kunde kann vor/bis Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Nimmt der Kunde diese Möglichkeit wahr, hat Faber Bus & Mietwagen GmbH & Co. KG einen Anspruch auf untenstehende Entschädigung. Der Kunde ist verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtmietpreis je nach Rücktrittszeitpunkt vor Fahrtbeginn zu zahlen:

    Bis 40 Tage vor Reisebeginn: 10% des vereinbarten Mietpreises

    Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20 % des vereinbarten Mietpreises

    Bis 21 Tage vor Reisebeginn: 30% des vereinbarten Mietpreises

    Bis 14 Tage vor Reisebeginn: 60% des vereinbarten Mietpreises
    Bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80% des vereinbarten Mietpreises

    Bis 1 Tag vor Reisebeginn: 90% des vereinbarten Mietpreises
    ab Buchung: Hotel/-Fährkosten 100 % des Endpreises + 10 % Bearbeitungsgebühr

    Bei Nichterscheinen oder Absage am Abreisetag: 100% des vereinbarten Mietpreises.

    6.2 Bei vorzeitig gewünschter Rückfahrt besteht kein Recht auf Rückzahlung oder Erstattung.

  7. Kündigung oder Rücktritt durch Faber Bus & Mietwagen GmbH & Co. KG

    7.1 Wenn außergewöhnliche Umstände es vor Fahrtbeginn unmöglich machen die Leistung zu erbringen, kann das Unternehmen vom Vertrag zurücktreten.

    7.2 Wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt oder durch Erschwerung, Beeinträchtigung oder Gefährdung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände nicht möglich ist, kann das Unternehmen den Vertrag nach Fahrtantritt kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung ist das Busunternehmen auf Wunsch des Kunden verpflichtet, ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Fahrzeug besteht. Die Pflicht zur Rückbeförderung entfällt, wenn die Rückbeförderung einzelner Personen, aufgrund von Umständen, die diese zu vertreten haben, für das Unternehmen unzumutbar macht. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die notwendig werdenden Leistungsänderungen auf einem Umstand beruhen, den Faber Bus & Mietwagen nicht zu vertreten hat.

  8. Haftung

    8.1 Faber Bus & Mietwagen GmbH & Co. KG haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung.

    8.2 Das Unternehmen haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt sowie eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände siehe 7.1.und 7.2.

  9. Beschränkung der Haftung

    9.1 § 23 PBefG bleibt unberührt. Die Haftung für Sachschäden ist damit ausgeschlossen, soweit der Schaden jeder beförderten Person 1.000,00 Euro übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

    9.2 Die Haftung des Busunternehmens bei vertraglichen Ansprüchen ist auf den 10-fachen Mietpreis (vgl. oben § 4) beschränkt, soweit a. der Anspruch bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Bestellers oder der Fahrgäste nicht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Busunternehmers selbst oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Busunternehmers beruht, b. der Anspruch bei sonstigen Schäden nicht auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Busunternehmers selbst oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Busunternehmers beruht.

    9.3 Die vorstehenden Haftungsbestimmungen gelten insbesondere auch für mögliche Schadensersatzansprüche von Nebenpflichtsverletzungen oder wegen Ansprüche an unerlaubten Handlungen.

  10. Gepäck

    10.1 Gepäck wird im normalen Umfang bis max. 20kg pro Person und nach vorheriger Absprache mitbefördert.

    10.2 Für Schäden jeglicher Art haftet der Kunde, die vom Besteller oder seinen Fahrgästen mitgeführt werden, haftet der Besteller, wenn die eingetretenen Schäden auf Umständen beruhen, die von ihm oder seinen Fahrgästen zu vertreten sind.

  11. Haftung und Verhalten des Kunden und deren Fahrgäste

    11.1 Der Kunde ist verantwortlich für das Verhalten der Fahrgäste für die Dauer der gebuchten Leistungen.

    11.2 Der Kunde haftet auch für Schäden am Fahrzeug oder vom Unternehmen mitgeführte Sachen, die durch die Fahrgäste verursacht wurden

    11.3 In § 21 StVO sind Sicherheitsgurte während der Fahrt vorgeschrieben und diese sind auch anzulegen. Das Verlassen des Sitzplatzes ist nur kurzzeitig erlaubt.

    11.4 Sollten Fahrgäste trotz Ermahnung den begründeten Anweisungen des Fahrpersonals / der Begleitperson nicht nachkommen, können diese ohne vorherige Rücksprache von der Beförderung ausgeschlossen werden. D.h., wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes, den Fahrzeugen oder für weitere Fahrgäste entsteht oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für das Busunternehmen unzumutbar ist. Ein Anspruch auf Rückbeförderung oder Rückgriffsansprüche des Bestellers gegenüber dem Busunternehmen bestehen in diesen Fällen nicht.

    11.5 Beschwerden sind an Fahrer oder Begleitperson zu richten. Diese können in vertretbarem Aufwand helfen. Weitere Beschwerden sind an Faber Bus & Mietwagen GmbH & Co. KG zu richten.

  12. Schlussbestimmungen

    12.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Sitz des Unternehmens, Faber Bus & Mietwagen GmbH & Co. KG.

    12.2 Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich.

    12.3 Ansprüche und sonstige Rechte aus dem Auftrag können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Faber Bus & Mietwagen GmbH & Co. KG abgetreten werden. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

  13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

    13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für durchzuführenden Verkehre (§ 47 48, 49, und Personenbeförderungsgesetz) hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

  14. Weitere Hinweise

    Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Faber Bus & Mietwagen GmbH & Co. KG ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Einführung der internen Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie folgende Option zur Auswahl:

  1. Nutzung des Formulars auf der Website https://spaetgens-compliance.hintbox.de/

Faber Bus & Mietwagen GmbH & Co. KG

Bahnhofstr. 2a - 54518 Binsfeld
06575-95100 – info@faber-bus.de – www.faber-bus.de

Eingetragen Amtsgericht Wittlich, HRA 41947 I Geschäftsführerin: Elke Faber, Jennifer Faber I
UST-IdNr.: DE 149920767 I Komplementär: Faber Verwaltungs GmbH, HRB 46537

Stand 09.04.2024